Das hohe Konfliktpotential auf dem Gebiet des Bau- und Architek­ten­rechts resultiert aus dem Zu­sammen­treffen der hohen Erwartungen insbesondere privater Bau­herren ("Traum von Eigenheim"), der Vielzahl der Beteilig­ten sowie dem Zeit- und Kostendruck, dem alle Be­teilig­te ausgesetzt sind.

Hinzu kommt, dass sich bei der Durchführung des Bauvorhabens Abhängig­keiten insbesondere von den bauausführenden Unternehmen entwickeln, die nicht ohne das Risiko einer erheblichen Verzögerung der Fertigstellung ausgetauscht werden können.

Allein mit juristischen Mitteln ausschließen lassen sich derartige Konflikte natürlich niemals vollständig. Die frühzeitige anwaltliche Beratung kann aber bei der Ver­trags­gestal­tung Wege aufzeigen, sie nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest ihre Folgen abzumildern. Eine baubegleitende Beratung hilft, sich anbahnende Konflikte frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Notfalls darf man sich auch nicht scheuen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.