Unter dem Begriff IT-Recht werden die rechtlichen Rahmen­bedingun­gen für Ent­wick­lung, Her­stel­lung, Ver­trieb, Zugäng­lich­machung und Nutzung von Hard- und Soft­ware sowie digi­talen Inhalten jeg­licher Art zu­sammen­gefasst. Teilbereiche sind das Internetrecht bzw. Multimedia-Recht.

Das IT-Recht definiert damit zugleich die recht­lichen Rahmen­bedin­gun­gen für die digi­tale Trans­formation in Gesell­schaft, In­dustrie, Dienst­leistungs­sektor und Arbeits­welt. Sein Gegen­stand sind daher auch wesent­liche recht­liche Frage­stellun­gen im Zusammen­hang mit Themen wie Industrie 4.0, Internet of Things, Artificial Intel­li­gence etc.

Als Quer­schnitts­materie weist es Bezüge ins­be­son­dere zum Recht des Geistigen Eigen­tums, Wett­bewerbs-, Medien- und Vertrags­recht auf.

Rechts­verlet­zungen auf diesem Gebiet können häufig im Wege des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes verfolgt werden. Das setzt jeden, der sich hier in den juristischen Fall­stricken ver­hed­dert, bei der Kor­rek­tur seiner Fehler unter er­heb­lichen Zeit­druck. Die Zeit aber, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, hat auch in einem solchen Fall jeder, und sollte sie sich spätestens dann auch nehmen.